Definition – Was genau ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution (auch: Mietsicherheit) ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses an den Vermieter oder auf ein gesondertes Konto einzahlen. Sie ist in § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und gilt ausschließlich für Wohnraummiete.
Im deutschen Mietrecht wird die Mietkaution als „Mietsicherheit“ bezeichnet. Sie ist kein Geschenk an den Vermieter, sondern ein treuhänderisch verwaltetes Guthaben, das dem Mieter grundsätzlich nach dem Auszug zurückgezahlt wird – vorausgesetzt, alle vertraglichen Pflichten wurden erfüllt.
Die gesetzliche Regelung zur Mietkaution gilt nur für Wohnraummiete. Bei Gewerberaummietverträgen gelten andere Regeln – hier können Vermieter und Mieter die Kautionshöhe frei verhandeln, oft werden 3–6 Monatsmieten vereinbart.
Die Mietkaution erfüllt eine klare Funktion: Sie gibt dem Vermieter Sicherheit, ohne dass er gerichtliche Schritte einleiten muss, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt. Gleichzeitig bindet sie erhebliches Kapital des Mieters – ein Problem, das viele mit einer Mietkautionsversicherung umgehen.